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Formulare Rechtsantragstelle

In Ergänzung zu unserer Rechtsantragstelle finden Sie hier verschiedene Klagevordrucke. Diese können Sie ausdrucken, ausfüllen und schriftlich beim Arbeitsgericht einreichen.

 

Allgemeine Hinweise:

  • Lesen Sie sich die entsprechenden Merkblätter vor einer evtl. Antragstellung sorgfältig durch. 
  • Eine Klage muss immer unterschrieben sein und kann deshalb nicht per E-Mail eingereicht werden (s. a. Elektronischer Rechtsverkehr).   
  • Eine Klage ist immer mindestens zweifach einzureichen.   
  • Eine Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.   
  • Soweit vorhanden, fügen Sie bitte Belege bei. 

 

Folgende Klagevordrucke stehen zur Verfügung:   

 

Beachten Sie bitte auch die nachfolgenden Merkblätter: